Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen

– der PREAMS AG und ihren Auftraggebern (Kunden)
– der PREAMS AG und ihren Auftragnehmern (Lieferanten)

und beschreiben die Zusammenarbeitsformen zwischen uns und unseren Auftraggebern/Lieferanten mit dem Ziel, Transparenz über gegenseitige Rechte und Pflichten zu schaffen.

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber/Lieferanten und der PREAMS AG gelten ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen».

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der PREAMS AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» abweichende oder diese ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind gültig, wenn sie von beiden Vertragsparteien mit Unterschrift bestätigt worden sind. Die AGB sind integrierender Bestandteil eines Auftrags.

Vertragsabschluss, Urheberrechte und Nutzungsrechte und Kündigung

Die Angebote der PREAMS AG sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich. Die von PREAMS AG präsentierten Kostenvoranschläge verstehen sich – nur wo explizit ausgewiesen – als Pauschalen, in allen anderen Fällen beziehen sie sich nur auf die explizit erwähnten Leistungen exkl. MWST. Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Mit der schriftlichen Annahme des Auftrags kommt ein Vertrag zustande. Alle Verträge bzw. erteilten Aufträge mit zeitlich offenem Umfang sind – unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist – kündbar auf Ende eines Quartals.

Jeder der PREAMS AG erteilte Auftrag ist ein Werkvertrag, der zudem auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Werkleistungen der PREAMS AG zum Gegenstand. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Werkleistungen der PREAMS AG. Der Auftraggeber ist für entsprechende Recherchen und die Vereinbarkeit der Werkleistungen mit sämtlichen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.

Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte an nicht vollendeten Arbeiten. Sämtliche Unterlagen sind unverzüglich an die PREAMS AG zurückzugeben.

Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart wird, entsteht der Honoraranspruch der PREAMS AG für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die PREAMS AG ist berechtigt, zur Deckung des eigenen Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der PREAMS AG, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, aussergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Kostenvoranschläge der PREAMS AG sind grundsätzlich verbindlich. Sollten die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um mehr als 10% übersteigen, hat PREAMS AG den Auftraggeber auf die höheren Kosten hinzuweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Auftraggeber genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

Zahlung

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen der PREAMS AG innerhalb 30 Tagen zahlbar.

Termine

Die PREAMS AG setzt alles daran, die vereinbarten Termine einzuhalten. Keine Haftung für die Einhaltung von Terminen besteht, wenn die Terminverzögerung zufolge Vernachlässigung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verursacht wird. Der Auftraggeber hat der PREAMS AG eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Ein Schadenersatzanspruch wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der PREAMS AG. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse entbinden die PREAMS AG von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

Gewährleistung

Der Auftraggeber hat allfällige Reklamationen innerhalb von 10 Tagen nach Leistung durch die PREAMS AG schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Auftraggeber ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung durch die PREAMS AG zu. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der PREAMS AG beruhen.

Haftung

Die PREAMS AG haftet nur für nachgewiesene Schäden, welche dem Auftraggeber durch absichtliche oder grob-fahrlässige Vertragsverletzung der PREAMS AG entstehen. Jede weitere Haftung der PREAMS AG für direkte oder indirekte Schäden irgendwelcher Art ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Beziehung zu Auftragnehmern (Lieferanten)

Die PREAMS AG kann Aufträge an Lieferanten im Namen und auf Rechnung Dritter (Auftraggeber) erteilen. Die Lieferanten haben in diesem Fall ihre Forderungen ausschliesslich bei den Auftraggebern der PREAMS AG geltend zu machen. Die PREAMS AG haftet zu keiner Zeit und in keinem Fall für Forderungen, die aus einem Auftrag entstanden sind, der von der PREAMS AG im Namen und auf Rechnung Dritter an Lieferanten erteilt worden ist. Die Haftung für Subunternehmer wird vollständig ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen der PREAMS AG und dem Auftraggeber gilt das Schweizerische Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel).

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Widnau. Der PREAMS AG bleibt es vorbehalten, den Auftraggeber (Kunden) auch an seinem Domizil zu belangen.

Die PREAMS AG behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.